Die Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf
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Mitbestimmung
April 2018
Interview. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr.4, 2015 (PDF)
Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP : Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. Hrsg. v. Berliner Wassertisch, Berlin 2016. (LINK, PDF)
Siegfried Broß: TTIP und CETA : Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Hrsg. v. Berliner Wassertisch, Berlin 2015 (LINK, PDF)
Diskussionen um TTIP light. „Schiedsgerichte sind ein hochgefährliches Instrument“
Sofern in Freihandelsabkommen Schiedsgerichte vereinbart würden, hätten Investoren die Möglichkeit öffentliche Regulierungen anzugreifen, sagte Peter Fuchs von der Organisation PowerShift im Dlf. Das könne für den Steuerzahler sehr teuer werden.
Peter Fuchs im Gespräch mit Jule Reimer
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Vgl. dazu auch das Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß im neuen Magazin der Böckler-Stiftung „Mitbestimmung“: >Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat<
Heraus zum 1. Mai! Auch in diesem Jahr werden wir uns wieder an der 1.-Mai-Demo des Deutschen Gewerkschaftsbundes beteiligen. Gemeinsam werden wir gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen demonstrieren und uns für einen gerechteren Welthandel einsetzen.
Auch wenn die EU-Kommission das Freihandelsabkommen EU-Kanada CETA vorläufig in Kraft gesetzt hatte, muss der Deutsche Bundestag das Abkommen noch ratifizieren, damit das im Abkommen vorgesehene internationale Schiedsgerichtsverfahren angewandt werden kann. Das wollen wir verhindern und die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auffordern, gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen.
In diesem Jahr findet der 1. Mai unter dem Motto „Solidarität. Vielfalt. Gerechtigkeit.“ statt. Der 1.Mai in Berlin startet mit drei Demonstrationszügen vom Hackeschen Markt. Neben dem klassischen die Fußgänger-Demonstrationszug wird es wieder einen Motorrad- und Fahrradkorso geben.
Die Fußgänger-Demo geht vom Hackeschen Markt über die Spandauer Straße, Getraudenstraße, Leipziger Straße, Potsdamer Platz, Eberstraße zum Brandenburger Tor. Auf der Straße des 17. Juni findet das große Fest des DGB statt. Die NaturFreunde und das „Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ werden mit einem Doppel-Info-Stand auf dem Maifest des DGB vertreten sein.
10.00 Uhr
Start der Demo Hackescher Markt
12.00 Uhr
Kundgebung, Platz des 18. März
Begrüßung: Christian Hoßbach, DGB-Bezirksvorsitzender
Hauptrede: Irene Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
Grußwort: Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin
Jugendbeiträge: Sören Lieske, ver.di Jugend + Melanie Hackl, IG BCE Jugend
Lieder zum 1. Mai: Levetzow Girls, Chor geflüchteter Mädchen
Kurzer Talk mit Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales
Wir treffen uns
Spandauer Straße, Nähe S-Bhf. Hackescher Markt
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!
(Pressemitteilung, 18.4.2018) Heute vormittag haben EU-Vizepräsident Jyrki Katainen und Handelskommissarin Cecilia Malmström verkündet, dass die geplanten Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) und Singapur dem EU-Ministerrat zur Unterzeichnung und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Das „Netzwerk Gerechter Welthandel“ kritisiert diesen Schritt und fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu auf, den geplanten Abkommen nicht zuzustimmen.
„Entgegen der Beteuerungen der EU-Kommission, dass man aus den Protesten gegen CETA und TTIP gelernt habe, wurde auch JEFTA völlig intransparent verhandelt“, sagt Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift. „Außerdem sollen mehrere Komitees eingerichtet werden, denen nach Vertragsabschluss weitreichende Rechte zugestanden würden. Sie könnten beispielsweise im Nachhinein Anhänge des Abkommens verändern. Eine ausreichende demokratische Rückbindung der Entscheidungen der Ausschüsse durch Parlamente ist nicht gesichert.“ Zudem ist JEFTA ein so genanntes „EU only“-Abkommen, das nicht die Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten bedarf.
Für die europäische Agrarindustrie soll Japan seine sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte öffnen. Dazu sagt Berit Thomsen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Wir sind im Kontakt mit japanischen Bäuerinnen und Bauern. Sie sehen in JEFTA eine Bedrohung ihrer lokalen und nationalen Märkte. Auch europäische Landwirte zahlen drauf. Durch die Exportorientierung sinkt ihr Einkommen und Bauernhöfe müssen aufgeben. Die AbL befürwortet einen Handel unter fairen Bedingungen mit hochpreisigen Qualitätsprodukten, die eine regionale Wertschöpfung ermöglichen.“
Auch Greenpeace-Sprecher Christoph von Lieven kritisiert die Inhalte von JEFTA scharf: „Dieses Abkommen darf auf keinen Fall in Kraft treten, wenn Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards nicht gefährdet werden sollen.“ Das Vorsorgeprinzip ist nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen. Verstöße gegen diese Bestimmungen bleiben damit ohne Konsequenzen. Zudem hat Japan bis heute nicht alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Wir fordern daher alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Nach den Plänen der EU-Kommission soll der EU-Ministerrat bei seiner Sitzung am 22. Mai über das Abkommen entscheiden, die Abstimmung im EU-Parlament könnte dann ebenfalls noch in diesem Jahr stattfinden.
Japan ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt und der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien. Gemeinsam decken Europa und Japan mehr als ein Drittel der gesamten Weltwirtschaft ab, das geplante Abkommen ist also von ähnlich großer Bedeutung wie TTIP oder CETA.
Pressekontakte aus dem Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel:
Alessa Hartmann (PowerShift), Tel. 0177-301 31 53, alessa.hartmann@power-shift.de
Berit Thomsen (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft), Tel. 02381/90 53 172, thomsen@abl-ev.de
Christoph Lieven (Greenpeace), 0171-87 80 802, cvlieven@greenpeace.org
Über das Netzwerk Gerechter Welthandel:
Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist im April 2017 aus dem Zusammenschluss des zivilgesellschaftlichen Bündnisses “TTIP unfairhandelbar” mit dem Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstration “CETA & TTIP stoppen! Für einen gerechten Welthandel!” entstanden. Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org
Weitere Informationen und Analysen zu JEFTA:
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Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Montag, 19.3.2018, 17–18 Uhr
Anmeldung: hier
PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung laden herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein.
Zum Hintergrund:
Am 6. März wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes veröffentlicht, das besagt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden enthaltene Schiedsklausel nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Die Pressemitteilung des EUGH als pdf.
Somit hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.
PowerShift hat hierzu eine Publikation mit Prof. Dr. Markus Krajewski veröffentlicht, die einen tieferen Einblick in den Fall gewährt. Abzurufen online als pdf.
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Ein ausführlicher Blick in die Details des Achmea-Urteils und seine Folgen wollen wir auch am Montag im Rahmen des Webinars mit Prof. Dr. Markus Krajewski werfen.
Montag, 19.3.2018 von 17 – 18 Uhr
Bitte meldet euch über den diesen Anmeldelink schnell an
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Die Teilnahme ist offen und kostenfrei. Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar.
Webinar: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Referent: Prof. Dr. Markus Krajewski (Uni Erlangen-Nürnberg)
VeranstalterInnen: PowerShift e.V. / Forum Umwelt und Entwicklung
Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.
Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Webinar!
Eine Teilnahme ist über den eigenen Webbrowser möglich – oder durch Download der entsprechenden Webinar-Anwendung.
Weitere Infos hier: Systemanforderungen anzeigen
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„Herzlichst laden wir Euch am 9. April um 19:00 Uhr in den Regenbogenfabrik (Lausitzer Straße 22, Kreuzberg) ein. Mit anschliessenden Diskussion möchten wir den Film „La Sirène de Faso Fani“ aus Burkina Faso zeigen, der auf der Berlinale 2015 vorgeführt wurde. Dieser Abend ist die erste Veranstaltung in einer Filmreihe über die Handelspolitik des globalen Nordens in Afrika. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!“ Mehr hier
Veranstaltet von: Arbeitsgruppe gerechter Welthandel, attac Berlin und Regenbogenfabrik Block 109 e.V. Lausitzer Straße 22, 10999 Berlin
(Berlin, 8. März 2018) Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Konkret ging es um ein bilaterales Abkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei, das solche ISDS-Regelungen enthält. Das Urteil hat jedoch auch weitreichende Folgen für die etwa 200 weiteren Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten: Auch sie sind demnach nicht vereinbar mit Europäischem Recht und müssen gekündigt werden.
Mit diesem Urteil stärkt der EuGH unsere Forderung, Sonderklagerechte für Investoren generell abzuschaffen. Denn ein Instrument, mit dem Konzerne Staaten auf entgangene Profitmöglichkeiten verklagen können, ist undemokratisch und kann enormen Druck auf die Entscheidungsfindung im öffentlichen Interesse ausüben. Das Netzwerk Gerechter Welthandel und seine Mitgliedsorganisationen fordern, dass zukünftige Abkommen weder Sonderklagerechte für Konzerne noch materielle Privilegien für ausländische Investoren enthalten dürfen. Bestehende Verträge müssen gekündigt und ggf. nachverhandelt werden.
Pressemitteilungen und weitere Informationen auf den Seiten der Mitgliedsorganisationen:
Die Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf
Zum Blogbeitrag
Eine Rechtsmeinung: Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16 Achmea