Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! nimmt an 1. Mai-Demo des DGB teil

01.05.18: 1.-Mai-Demo des DGB Berlin
Fotos Uwe Hiksch (NaturFreunde)

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Achmea-Urteil. „Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“

Mitbestimmung
April 2018

„Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“

Interview.  Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

STUDIEN:

Siegfried Broß:  Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. Report der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr.4, 2015 (PDF)

Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP : Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. Hrsg. v. Berliner Wassertisch, Berlin 2016. (LINK, PDF)

Siegfried Broß: TTIP und CETA : Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Hrsg. v. Berliner Wassertisch, Berlin 2015 (LINK, PDF)

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Peter Fuchs (Powershift): „Schiedsgerichte sind ein hochgefährliches Instrument“

dlf
2.5.2018

Diskussionen um TTIP light. „Schiedsgerichte sind ein hochgefährliches Instrument“
Sofern in Freihandelsabkommen Schiedsgerichte vereinbart würden, hätten Investoren die Möglichkeit öffentliche Regulierungen anzugreifen, sagte Peter Fuchs von der Organisation PowerShift im Dlf. Das könne für den Steuerzahler sehr teuer werden.

Peter Fuchs im Gespräch mit Jule Reimer
Zum Beitrag

Vgl. dazu auch das Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß im neuen Magazin der Böckler-Stiftung „Mitbestimmung“: >Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat<

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„Solidarität. Vielfalt. Gerechtigkeit.“ Berliner Netzwerk macht wieder bei 1.-Mai-Demo des DGB mit

Heraus zum 1. Mai! Auch in diesem Jahr werden wir uns wieder an der 1.-Mai-Demo des Deutschen Gewerkschaftsbundes beteiligen. Gemeinsam werden wir gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen demonstrieren und uns für einen gerechteren Welthandel einsetzen.

jeftaveranstaltung

Auch wenn die EU-Kommission das Freihandelsabkommen EU-Kanada CETA vorläufig in Kraft gesetzt hatte, muss der Deutsche Bundestag das Abkommen noch ratifizieren, damit das im Abkommen vorgesehene internationale Schiedsgerichtsverfahren angewandt werden kann. Das wollen wir verhindern und die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auffordern, gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen.

In diesem Jahr findet der 1. Mai unter dem Motto „Solidarität. Vielfalt. Gerechtigkeit.“ statt. Der 1.Mai in Berlin startet mit drei Demonstrationszügen vom Hackeschen Markt. Neben dem klassischen die Fußgänger-Demonstrationszug wird es wieder einen Motorrad- und Fahrradkorso geben.

Die Fußgänger-Demo geht vom Hackeschen Markt über die Spandauer Straße, Getraudenstraße, Leipziger Straße, Potsdamer Platz, Eberstraße zum Brandenburger Tor. Auf der Straße des 17. Juni findet das große Fest des DGB statt. Die NaturFreunde und das „Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ werden mit einem Doppel-Info-Stand auf dem Maifest des DGB vertreten sein.

10.00 Uhr
Start der Demo Hackescher Markt  

12.00 Uhr
Kundgebung, Platz des 18. März
Begrüßung:  Christian Hoßbach, DGB-Bezirksvorsitzender
Hauptrede:  Irene Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
Grußwort:   Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin
Jugendbeiträge: Sören Lieske, ver.di Jugend + Melanie Hackl, IG BCE Jugend
Lieder zum 1. Mai: Levetzow Girls, Chor geflüchteter Mädchen
Kurzer Talk mit Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales

 

Wir treffen uns

  1. Mai 2018, 9.30 Uhr

Spandauer Straße, Nähe S-Bhf. Hackescher Markt

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

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Keine Zustimmung zu JEFTA!

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(Pressemitteilung, 18.4.2018) Heute vormittag haben EU-Vizepräsident Jyrki Katainen und Handelskommissarin Cecilia Malmström verkündet, dass die geplanten Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) und Singapur dem EU-Ministerrat zur Unterzeichnung und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Das „Netzwerk Gerechter Welthandel“ kritisiert diesen Schritt und fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu auf, den geplanten Abkommen nicht zuzustimmen.

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„Entgegen der Beteuerungen der EU-Kommission, dass man aus den Protesten gegen CETA und TTIP gelernt habe, wurde auch JEFTA völlig intransparent verhandelt“, sagt Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift. „Außerdem sollen mehrere Komitees eingerichtet werden, denen nach Vertragsabschluss weitreichende Rechte zugestanden würden. Sie könnten beispielsweise im Nachhinein Anhänge des Abkommens verändern. Eine ausreichende demokratische Rückbindung der Entscheidungen der Ausschüsse durch Parlamente ist nicht gesichert.“ Zudem ist JEFTA ein so genanntes „EU only“-Abkommen, das nicht die Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten bedarf.

Für die europäische Agrarindustrie soll Japan seine sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte öffnen. Dazu sagt Berit Thomsen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Wir sind im Kontakt mit japanischen Bäuerinnen und Bauern. Sie sehen in JEFTA eine Bedrohung ihrer lokalen und nationalen Märkte. Auch europäische Landwirte zahlen drauf. Durch die Exportorientierung sinkt ihr Einkommen und Bauernhöfe müssen aufgeben. Die AbL befürwortet einen Handel unter fairen Bedingungen mit hochpreisigen Qualitätsprodukten, die eine regionale Wertschöpfung ermöglichen.“

Auch Greenpeace-Sprecher Christoph von Lieven kritisiert die Inhalte von JEFTA scharf: „Dieses Abkommen darf auf keinen Fall in Kraft treten, wenn Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards nicht gefährdet werden sollen.“ Das Vorsorgeprinzip ist nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen. Verstöße gegen diese Bestimmungen bleiben damit ohne Konsequenzen. Zudem hat Japan bis heute nicht alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Wir fordern daher alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Nach den Plänen der EU-Kommission soll der EU-Ministerrat bei seiner Sitzung am 22. Mai über das Abkommen entscheiden, die Abstimmung im EU-Parlament könnte dann ebenfalls noch in diesem Jahr stattfinden.

Japan ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt und der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien. Gemeinsam decken Europa und Japan mehr als ein Drittel der gesamten Weltwirtschaft ab, das geplante Abkommen ist also von ähnlich großer Bedeutung wie TTIP oder CETA.

Pressekontakte aus dem Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel:

Alessa Hartmann (PowerShift), Tel. 0177-301 31 53, alessa.hartmann@power-shift.de
Berit Thomsen (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft), Tel. 02381/90 53 172, thomsen@abl-ev.de
Christoph Lieven (Greenpeace), 0171-87 80 802, cvlieven@greenpeace.org

Über das Netzwerk Gerechter Welthandel:

Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist im April 2017 aus dem Zusammenschluss des zivilgesellschaftlichen Bündnisses “TTIP unfairhandelbar” mit dem Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstration “CETA & TTIP stoppen! Für einen gerechten Welthandel!” entstanden. Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org

Weitere Informationen und Analysen zu JEFTA:

  • „Handel um jeden Preis?“ Report über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay), Mexiko, Japan, Vietnam und Indonesien. Veröffentlicht von Foodwatch und PowerShift (Februar 2018). Download als pdf (64 Seiten)
  • Handelsabkommen mit Japan: Droht Fukusushi? Artikel von Alessa Hartmann (PowerShift) in der Zeitschrift Politische Ökologie. (Band 151, Dezember 2017). Download und mehr Informationen auf den Seiten von PowerShift.
  • JEFTA: Konzernlobbyisten bekommen Einfluss auf Gesetz. Veröffentlicht von PowerShift und LobbyControl. (September 2017). Download als pdf (4 Seiten)

Zur Pressemitteilung

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Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

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Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea
Berlin, 19. März 2018

(Berlin, 19. März 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper, BUND).

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

ceta_20170921Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“

Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, als Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“

Ute Stephani (FIAN – Berlin): „Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH, da der Verschiebung der internationalen Rechtssysteme zugunsten großer Konzerne und ihrer Interessen als Investoren ein Stück weit Einhalt geboten wird. Die Strategie der Freihandelsabkommen mit Sondergerichtsbarkeiten und Sonderklagerechten schwächt die Position der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Verantwortung zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte wahrzunehmen. Diese sind gemäß dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ausdrücklich auf eine dauerhafte und fortschreitende Verwirklichung festgelegt. Durch Sonderklagerechte können Konzerne zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Staaten durch ökonomische Hebel an der Durchsetzung und fortschreitenden Entwicklung der sozialen Menschenrechte behindern. Die davon betroffenen Rechte reichen vom Recht auf Nahrung / Ernährungssouveränität, dem Recht auf Wasser, den Rechten auf Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung bis zum Recht auf Existenz sichernden Lohn. Diesen Rechten muss der Vorrang eingeräumt, ihre Verwirklichung Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung sein.“

Kontakt:

Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info, Tel.: 0157-71312256
Carmen Schultze, BUND Berlin, schultze@bund-berlin.de, Tel.: 0179-5935912

+++ ACHTUNG! +++
HEUTE – 17–18 Uhr laden PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik. Anmeldung hier

Weitere Veranstaltungshinweise:
+++ 22.3.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Uwe Hiksch (NaturFreunde): “EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt”  +++
+++ 24.4.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): “Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?”  +++

logoleisteIm Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

 

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Einladung zum Webinar: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik

forum
powershift

Einladung zum Webinar

Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Montag, 19.3.2018, 17–18 Uhr
Anmeldung: hier

PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung laden herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein.

Zum Hintergrund:

Am 6. März wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes veröffentlicht, das besagt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden enthaltene Schiedsklausel nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Die Pressemitteilung des EUGH als pdf.

Somit hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

PowerShift hat hierzu eine Publikation mit Prof. Dr. Markus Krajewski veröffentlicht, die einen tieferen Einblick in den Fall gewährt. Abzurufen online als pdf.

———–

Ein ausführlicher Blick in die Details des Achmea-Urteils und seine Folgen wollen wir auch am Montag im Rahmen des Webinars mit Prof. Dr. Markus Krajewski werfen.

Montag, 19.3.2018 von 17 – 18 Uhr

Bitte meldet euch über den diesen Anmeldelink schnell an

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Die Teilnahme ist offen und kostenfrei. Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar.

Webinar: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Referent: Prof. Dr. Markus Krajewski (Uni Erlangen-Nürnberg)
VeranstalterInnen: PowerShift e.V. / Forum Umwelt und Entwicklung

Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.

Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Webinar!
Eine Teilnahme ist über den eigenen Webbrowser möglich – oder durch Download der entsprechenden Webinar-Anwendung.
Weitere Infos hier: Systemanforderungen anzeigen

Zum Beitrag

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Attac Berlin: Einladung zum Filmabend: LA SIRÈNE DE FASO FANI

attacberlinAttac Berlin lädt ein:

„Herzlichst laden wir Euch am 9. April um 19:00 Uhr in den Regenbogenfabrik (Lausitzer Straße 22, Kreuzberg) ein. Mit anschliessenden Diskussion möchten wir den Film „La Sirène de Faso Fani“ aus Burkina Faso zeigen, der auf der Berlinale 2015 vorgeführt wurde. Dieser Abend ist die erste Veranstaltung in einer Filmreihe über die Handelspolitik des globalen Nordens in Afrika. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!“ Mehr hier

Veranstaltet von: Arbeitsgruppe gerechter Welthandel, attac Berlin und Regenbogenfabrik Block 109 e.V. Lausitzer Straße 22, 10999 Berlin

 

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Achmea-Urteil des EuGH. Ende der Sonderklagerechte für Investoren?

netzwerkgerechterwelthandelNetzwerk Gerechter Welthandel

(Berlin, 8. März 2018) Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Konkret ging es um ein bilaterales Abkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei, das solche ISDS-Regelungen enthält. Das Urteil hat jedoch auch weitreichende Folgen für die etwa 200 weiteren Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten: Auch sie sind demnach nicht vereinbar mit Europäischem Recht und müssen gekündigt werden.

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Mit diesem Urteil stärkt der EuGH unsere Forderung, Sonderklagerechte für Investoren generell abzuschaffen. Denn ein Instrument, mit dem Konzerne Staaten auf entgangene Profitmöglichkeiten verklagen können, ist undemokratisch und kann enormen Druck auf die Entscheidungsfindung im öffentlichen Interesse ausüben. Das Netzwerk Gerechter Welthandel und seine Mitgliedsorganisationen fordern, dass zukünftige Abkommen weder Sonderklagerechte für Konzerne noch materielle Privilegien für ausländische Investoren enthalten dürfen. Bestehende Verträge müssen gekündigt und ggf. nachverhandelt werden.

Pressemitteilungen und weitere Informationen auf den Seiten der Mitgliedsorganisationen:

Eine Rechtsmeinung: Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16 Achmea

 

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24.4.2018, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): „Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?“

fueVortrag: „Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?“
Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Zeitraum: Dienstag, 24. April 2018, 19 Uhr
Referent: Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung)

Am 21. September 2017 trat das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada vorläufig in Kraft. CETA tritt endgültig in Kraft, sobald die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten den Wortlaut des Abkommens gemäß den Vorgaben ihrer jeweiligen Verfassungen ratifiziert haben. Soweit ist es (glücklicherweise) noch nicht. Der Vortrag wird beleuchten, was sich durch die vorläufige Anwendung geändert hat.

stopceta

Eine Veranstaltung des Berliner Netzwerks TTIP | CETA | TiSA stoppen!

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NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

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